Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Wer darf ein Gewerbe anmelden?
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedem gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Voraussetzung der Gewinnabsicht:
Die angegebene Tätigkeit muss auf Gewinn ausgerichtet sein. Bei Tätigkeiten, wie bei der Einspeisung von Energie durch eine Photovoltaikanlage ist der Gewinn als nebensächlich zu bewerten.
Gewerbe mit Erlaubnispflicht
- Gaststätten/Spielhallen à § 2 GastG, § 33i GewO à Erlaubnis erteilt die Stadt Königswinter als örtliche Ordnungsbehörde
- Maklerbüros/Immobilien, Finanzierungen à §§ 34c,f GewO à Erlaubnis erteilt der Rhein-Sieg-Kreis (https://www.rhein-sieg-kreis.de)
- Taxen, Mietwagen à Erlaubnis erteilt der Rhein-Sieg-Kreis
- Fahrschulen à Erlaubnis erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
- Apotheken à Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt Rhein-Sieg-Kreis
- Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf
- Bewachungsgewerbe à § 34a GewO, Erlaubnis erteilt die Ordnungsbehörde Rhein-Sieg-Kreis
- Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte à Siehe Formularserver Info-Merkblatt
Wer sein Gewerbe aufgibt, muss dies unverzüglich bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Königswinter
Bei der Anmeldung eines Gewerbes sind folgende Dokumente nötig:
- Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis. Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
- Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
- Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden
Bei der Abmeldung eines Gewerbes sind folgende Dokumente nötig:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Königswinter
Gemäß Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung:
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind fällt eine Gebühr von 26€ an
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33€
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen liegen die Gebühren bei 13€
Die Abmeldung eines Gewerbes ergeht gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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