Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Wie kann ich die Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung beim Gewerbeamt anzeigen?

    Der schnellste Weg zur Erledigung ist Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Siehe Link unter Onlinedienstleistungen).
    Alternativ ist ein persönlicher Termin möglich. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Weitere Informationen".

    Gewerbeanmeldung

    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Erlaubnispflichtig sind:

    • Gaststätten/Spielhallen
    • Makler/Immobilien, Finanzierungen
    • Taxen, Mietwagen
    • Güterkraftverkehr
    • Erteilung von EG-Gemeinschaftslizenzen
    • Fahrschulen
    • Apotheken
    • Bewachungsgewerbe
    Gewerbeanmeldung durchführen

    Ein Gewerbe können Sie persönlich bei uns oder digital im Internet anmelden. Den digitalen Antrag können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgeben. Den Link zur Dienstleistung im Wirtschafts-Service-Portal finden Sie unter "Onlinedienstleistungen".

    Um die Anmeldung persönlich im Rathaus durchzuführen, vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der Rufnummer 02242/ 888-610 einen Termin.

    Eine Gewerbeanmeldung per E-Mail ist leider nicht möglich!

    Gewerbesperrvermerk für Ausländer

    Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt) und eine Arbeitserlaubnis. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage "selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet" enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an die Bürgerdienste / Abteilung Ausländerangelegenheiten/Staatsangehörigkeitsrecht.

    Was ist beim Gewerbeamt anzuzeigen?

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, hat dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden, frühestens jedoch zwei Wochen vor Beginn.

    Gewerbeabmeldung

    Wer sein Gewerbe aufgibt, muss dies unverzüglich bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen. Die Abmeldung kann online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich unter Verwendung des Vordruckes "Gewerbeabmeldung" vorgenommen und per Post oder E-Mail zugesendet werden.

    Gewerbeummeldung

    Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er seinen Betrieb verlegt oder den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Die Ummeldung des Gewerbes muss gleichzeitig mit der Aufnahme der geänderten Tätigkeit oder der Änderung des Betriebssitzes angezeigt werden. Eine Gewerbeummeldung ist ebenfalls erforderlich, wenn sich der Name des Gewerbetreibenden ändert.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a1ab837741402a1fa07a1ca2aa0a98da

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25b

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften, bei Anmeldung einer GbR muss jeder Gesellschafter sein Gewerbe einzeln anmelden)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Um ein Gewerbe an- ab oder umzumelden, ist eine persönliche Vorsprache möglich, um vor Ort eine abschließende Erfassung vorzunehmen. Bei persönlicher Vorsprache vereinbaren Sie bitte unter https://termine.hennef.de/ (unter Bürgerservice und dann Gewerbeangelegenheiten) oder telefonisch unter der Rufnummer 02242 888-610 einen Termin.

    Alternativ steht Ihnen für die An-, Ab- oder Ummeldung des Gewerbes die Nutzung des  Wirtschafts-Service-Portal.NRW zur Verfügung.

    Die Gewerbeabmeldung (nur die Abmeldung! Anmeldung oder Ummeldung nur persönlich oder Online möglich) kann auch schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Gewerbeabmeldung" vorgenommen und per Post oder E-Mail zugesendet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de