Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen.

    Dies ist der Fall bei:

    • Neuerrichtung eines Betriebs,
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung)

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    Es gibt den Begriff des Gewerbes im baurechtlichen, steuerlichen, planungsrechtlichen u.a. Sinne. Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, Architekten u.a.).

    Wie kann ich die Gewerbe an-, -ab- oder -ummeldung beim Gewerbeamt anzeigen?
    Die Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP NRW) erledigen.
    Alternativ über die Formulare im Bereich Downloads.

    Gewerbeanmeldung
    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
    Erlaubnispflichtig sind:

    • Gaststätten/Spielhallen
    • Makler/Immobilien, Finanzierungen
    • Taxen, Mietwagen
    • Güterkraftverkehr
    • Erteilung von EG-Gemeinschaftslizenzen
    • Fahrschulen
    • Apotheken
    • Bewachungsgewerbe

    Gewerbesperrvermerk für Ausländer
    Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt) und eine Arbeitserlaubnis. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage "selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet" enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an die Bürgerdienste.

    Was ist beim Gewerbeamt anzuzeigen?
    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, hat dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden, frühestens jedoch zwei Wochen vor Beginn.

    Gewerbeabmeldung
    Wer sein Gewerbe aufgibt, muss dies unverzüglich bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen. Die Abmeldung kann online im Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich unter Verwendung eines Vordruckes "Gewerbeabmeldung" vorgenommen und per Post oder E-Mail zugesendet werden.

    Gewerbeummeldung
    Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn

    • eine Verlegung des Gewerbes innerhalb des Meldebezirkes erfolgt,
    • der Gegenstand des Gewerbes wechselt,
    • auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
    • sich der Name des Gewerbetreibenden ändert.

    Die Ummeldung des Gewerbes muss gleichzeitig mit der jeweiligen Änderung angezeigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a4658ce1fc50778773074920e8a21404

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften, bei Anmeldung einer GbR muss jeder Gesellschafter sein Gewerbe einzeln anmelden)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    • 26,00 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
    • 33,00 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    • 13,00 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    • 15,00 Euro für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
    • Gewerbeabmeldung gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de