Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gewerbemeldung eines Einzelunternehmens

    Bei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder der Verlegung nach Bergisch Gladbach muss das Gewerbe neu angemeldet weden.

    Bei einem Wechsel eines Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Bergisch Gladbach oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes muss das Gewerbe umgemeldet werden.

    Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

    Minderjährige Gewerbetreibende

    Wenn Sie als minderjährige Person ein Gewerbe betreiben möchten, benötigen Sie einen Beschluss des Familiengerichtes, welchen Sie beim Amtsgericht Bergisch Gladbach beantragen können sowie die Genehmigung aller erziehungsberechtigten Personen.

    Benötigt werden: 
    • Ausweisdokument der antragstellenden Person
      Personalausweis oder Pass
    • Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
      Wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen
    • Aktuelle Anmeldebestätigung
      Sofern in Ihrem Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung).
    • Vollmacht bei Vertretung
      Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur jeweiligen Gewerbemeldung und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes.
    • Eintragung bei der Handwerkskammer
      Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln. Die Handwerkskammer zu Köln befindet sich am Heumarkt 12, 50667 Köln.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e53bf6a12faa13e133809ae4e69ca334

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Gewerbeanmeldung
      Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post an die Gewerbemeldestelle senden. Bitte fügen Sie gut lesbaren Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.)
    • Gewerbeummeldung
      Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post einreichen. Bitte fügen Sie gut lesbare Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.)
    • Gewerbeabmeldung
      Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) per E-Mail oder Post ein. Gerne können Sie die Gewerbeabmeldung auch per Fax 02202/ 14 23 23 zu senden.

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Gewerbeanmeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€
    • Gewerbeanmeldung (für juristische Personen) 33,-€
    • Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristichen Personen 13,-€
    • Gewerbeummeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€
    • Gewerbeummeldung (für juristische Personen) 33,-€
    • Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,-€
    • Zweitschrift einer Gewerbemeldung 15,-€
    • Gewerbeabmeldung keine Gebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de