Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gewerbemeldung eines Einzelunternehmens
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens und/oder der Verlegung nach Bergisch Gladbach muss das Gewerbe neu angemeldet weden.
Bei einem Wechsel eines Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Bergisch Gladbach oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes muss das Gewerbe umgemeldet werden.
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Minderjährige Gewerbetreibende
Wenn Sie als minderjährige Person ein Gewerbe betreiben möchten, benötigen Sie einen Beschluss des Familiengerichtes, welchen Sie beim Amtsgericht Bergisch Gladbach beantragen können sowie die Genehmigung aller erziehungsberechtigten Personen.
Benötigt werden:
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet"
Wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen
- Aktuelle Anmeldebestätigung
Sofern in Ihrem Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung).
- Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, persönlich zu erscheinen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person benötigt zuzüglich zu allen benötigten Unterlagen eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht zur jeweiligen Gewerbemeldung und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes. - Eintragung bei der Handwerkskammer
Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln. Die Handwerkskammer zu Köln befindet sich am Heumarkt 12, 50667 Köln.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Gewerbeanmeldung
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post an die Gewerbemeldestelle senden. Bitte fügen Sie gut lesbaren Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.) - Gewerbeummeldung
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie per E-Mail oder Post einreichen. Bitte fügen Sie gut lesbare Kopien aller benötigen Unterlagen bei (z.B. Personalausweis (sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnhaft sind, benötigen Sie noch eine aktuelle Meldebescheinigung), Pass und Meldebescheinigung, Eintragung Handwerkskammer, Handelsregisterauszug, Erlaubnis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug etc.) - Gewerbeabmeldung
Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) per E-Mail oder Post ein. Gerne können Sie die Gewerbeabmeldung auch per Fax 02202/ 14 23 23 zu senden.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Gewerbeanmeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€
- Gewerbeanmeldung (für juristische Personen) 33,-€
- Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristichen Personen 13,-€
- Gewerbeummeldung (bei Personengesellschaften je Person) 26,-€
- Gewerbeummeldung (für juristische Personen) 33,-€
- Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,-€
- Zweitschrift einer Gewerbemeldung 15,-€
- Gewerbeabmeldung keine Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022