Gewerbe

    Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Wenn die in der Gewerbeanzeige erhobenen Daten Ihres Gewerbebetriebes nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie diese Änderungen der zuständigen Behörde mitteilen. 

    Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Zu den Vorgängen, die unter die Ummeldung fallen, zählen:

    1. Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde,
    2. Die Änderung des Firmennamens,
    3. Die Namensänderung,
    4. Die Erweiterung der Tätigkeit,
    5. Die Änderung der Tätigkeit.

    Alle weiteren Änderungen, zum Beispiel die Änderung in der Wohnanschrift oder die Benennung einer neuen gesetzlichen Vertretung, können Sie über die Änderungsmitteilung der zuständigen Behörde melden.  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5de4828378a4f54533fd3275f5861e23

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-315

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    1. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
    2. Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
    3. Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
    4. Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
    5. Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
    6. Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
    7. Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morsbach

    Eine Änderungsmitteilung ist nur dann möglich, wenn es sich nicht um einen als Ummeldung anzeigepflichtigen Vorgang nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) handelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
    • 12. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV)

    Fristen

    Hinweise für Morsbach

    Eine Änderung muss der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitgeteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de