Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbeanmeldung sowie Um- und Abmeldung eines bestehenden Gewerbe können Sie digital über das Gewerbe-Service-Portal.NRW vornehmen. Natürlich ist auch eine persönliche Vorsprache beim A32- Bürger- und Ordnungsamt möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 50-274
Fax: 02404 57999-274
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Benötigt werden:
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
- Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
- Bei juristischen Personen:
- Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubtigen Gesellschaftervertrages.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gewerbeabmeldung
- Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Voraussetzungen
Hinweise für Alsdorf
Sie wollen ein Gewerbe betreiben, ummelden oder abmelden. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind bei:
- Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter; die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), der gesetzliche Vertreter.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf