Gewerbe
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbeanmeldung sowie Um- und Abmeldung eines bestehenden Gewerbe können Sie digital über das Gewerbe-Service-Portal.NRW vornehmen. Natürlich ist auch eine persönliche Vorsprache beim A32- Bürger- und Ordnungsamt möglich.
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Ansprechpartner
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 50-274
Fax: 02404 57999-274
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Benötigt werden:
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
- Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
- Bei juristischen Personen:
- Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubtigen Gesellschaftervertrages.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Gewerbeabmeldung
- Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf