Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Zu den Vorgängen, die unter die Ummeldung fallen, zählen:

    1. Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde,
    2. Die Änderung des Firmennamens,
    3. Die Namensänderung,
    4. Die Erweiterung der Tätigkeit,
    5. Die Änderung der Tätigkeit.

    Alle weiteren Änderungen, zum Beispiel die Änderung in der Wohnanschrift oder die Benennung einer neuen gesetzlichen Vertretung, können Sie über die Änderungsmitteilung der zuständigen Behörde melden.  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c9bf14c5ec9b620310f44b0269f30806

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36111

    E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

    1. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
    2. Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
    3. Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
    4. Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
    5. Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
    6. Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
    7. Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de