Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Trotz Gewerbefreiheit besteht für verschiedene Gewerbezweige eine besondere Überprüfungs- oder Genehmigungspflicht.
Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
Bei der Ausübung einer der folgenden Tätigkeiten
- An- und Verkauf von Gebrauchtwaren folgender Warengruppen:
- hochwertige Konsumgüter (Unterhaltungselektronik, Computer, optische Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung)
- Kraftfahrzeuge und Fahrräder
- Edelmetalle und edelmetallhaltige Legierungen sowie Waren aus den oben genannten Metallen
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetalle
- Auskunfteien und Detekteien
- Ehe-, Partnerschafts- und Bekanntschaftsvermittlung
- Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
sind unverzüglich nach der Anmeldung zu beantragen:
- ein Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde, Bürgerbüro)
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde, Bürgerbüro)
- eine Auskunft in Steuersachen (zu beantragen beim Finanzamt)
Wichtig für Ausländer:
Überprüfen Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Pass keine Auflage enthält, die die Ausübung eines selbständigen Gewerbes verbietet.
Sollte dies jedoch der Fall sein, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Ausländeramt und beantragen die Streichung der Auflage.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022