Gewerbe

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gewerbeanmeldung

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Langenfeld) anzeigen.

    Gewerbeabmeldung

    Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

    Gewerbeummeldung

    Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

    • Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Langenfeld
    • Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac40cf67fdd64dfe75ab3086619daa51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der direkten Beantragung über das Wirtschaftsportals NRW (siehe Onlinedienstleistungen). Das Portal bietet die Möglichkeit Gewerbeab-, an- und ummeldungen direkt digital inkl. Entrichtung der Verwaltungsgebühr durchzuführen. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Beantragung und die Bearbeitung Ihrer Meldung kann so schneller erfolgen.

    Die Gewerbean-, -um- und -abmeldung kann auch weiterhin persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises beim Sachbearbeiter durchgeführt werden. Bei schriftlicher Antragstellung können Sie das entsprechende Formular elektronisch abrufen oder beim Sachbearbeiter persönlich abholen.
    Sie benötigen weitere Unterlagen, wie z.B. Handelsregisterauszug sowie Kopien der Personalausweise der Gewerbetreibenden, Verrechnungsscheck über die Verwaltungsgebühr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und der Handwerkskammer Düsseldorf .

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de