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Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Gem. S 264 II SGB V wird die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches, von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und von Empfängern von Krankenhilfeleistungen nach dem Achten Buch, die nicht versichert sind gegen Kostenerstattung von der Krankenkasse übernommen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- S 264 II SGB V
- § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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