Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Hinweise für Willich
Beschreibung
Hinweise für Willich
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob Ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Willich
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Antragstellung muss in Schriftform erfolgen. Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache nötig. Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.
Zur Konkretisierung Ihres Anliegens wird um eine Kontaktaufnahme vor der Antragstellung gebeten.
Fristen
Hinweise für Willich
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an das Team der SGV.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Für weitere Informationen der Voraussetzungen einer Leistungsgewährung wird um eine Kontaktaufnahme mit dem Team SGV gebeten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen