Kampfmittelbelastung Überprüfung

    Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.
     
    Auch bei genehmigungsfreien Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82420b82b9ae4774da71fdb4ec159988

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Feuerwehramt Geschäftsbereich Verwaltung und Bevölkerungsschutz Abteilung Allgemeine Verwaltungsaufgaben und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtholz 18

    33609 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6590

    E-Mail: kmu@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    1. Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

    • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
    • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
    • ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

     

    2. Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):

    • Maßstab in der Regel 1:1000
    • Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
    • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
    • eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
    • Erdeingriffe in vorhandenen Trassen/ Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
    • Erdeingriffe in neuen Trassen/ Baugruben sind rot zu kennzeichnen
    • Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen, etc.

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    In Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe erfolgt die Überprüfung und gegebenenfalls eine Räumung.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Ca. 8 Wochen.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de