Kampfmittelbelastung Überprüfung

    Überprüfung der Kampfmittelbelastung beantragen

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Vor dem Beginn einer Baumaßnahme, sofern im Bauantrag darauf hingewiesen wird, muss für das entsprechende Grundstück eine Kampfmittelfreiheit garantiert werden können. Dies ist nur über die örtliche Ordnungsbehörde möglich.

    Orten und Beseitigen von Kampfmitteln (Blindgängern)

    Die Stadt Jüchen ist als Ordnungsbehörde für die Gefahrenerforschungsmaßnahme verantwortlich. Für Grundstücke, bei denen aufgrund von Luftbildauswertungen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Bombenblindgänger im Boden befinden, wird durch das Ordnungsamt eine Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) veranlasst. Sollten dabei Blindgänger gefunden werden, organisiert die Ordnungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen, wie Räumung, Evakuierung usw.

    Verantwortliche Behörde der Bezirksregierung Düsseldorf für die Luftbildauswertungen ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Dieser kann nur durch das Ordnungsamt beauftragt werden. Für einen Antrag auf Luftbildauswertung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac2530e9e585fbee0decd124cdb5f9b6

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    • Antragsformular
    • Betretungserlaubnis
    • Erklärung über Leitungsfreiheit (siehe Downloads)
    • Bei Überprüfung einer Fläche oder eines konkreten Verdachts eine Karte mit Kennzeichnung der Fläche
    • Bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft: Verwaltungsvereinbarung
    • Sicherheits- und Gesundheitsplan bei kontaminierten Flächen
    • Ggfs. Kostenübernahmeerklärung bei Mehrkosten

    Formulare

    Hinweise für Jüchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

    Ordnungsbehördengesetz NRW

    Technische Verwaltungsvorschrift 

    Runderlass des Innenministeriums 75-54.01 (Kostenerlass)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Das Ordnungsamt dient als Vermittler zwischen dem Antragsteller und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst. Planen Sie für die Kampfmittelüberprüfung ausreichend Zeit vor Beginn der Baumaßnahme ein, da der Vorgang bis zur abschließenden Kampfmittelfreiheit je nach Ergebnissen der Auswertungen und erforderlichen Maßnahmen mehrere Wochen dauern kann.

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de