Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer pflegebedürftig ist, möchte gerne so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einer Betreuungseinrichtung notwendig werden.
Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
entfällt
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
entfällt
Hinweise (Besonderheiten)
Die ab 01.01.2017 gültigen Informationen zum Pflegestärkungsgesetz wurden unter der Leistung "Pflegeversicherung, Informationen im Internet" aufgrund Freigabe durch das BMG am 07.02.2017 unter der LeiKa-Nummer 99106001013000 erfasst und veröffentlicht.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 06.02.2013
Stichwörter
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