Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Hinweise für Heinsberg
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erforderliche Unterlagen
entfällt
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die ab 01.01.2017 gültigen Informationen zum Pflegestärkungsgesetz wurden unter der Leistung "Pflegeversicherung, Informationen im Internet" aufgrund Freigabe durch das BMG am 07.02.2017 unter der LeiKa-Nummer 99106001013000 erfasst und veröffentlicht.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 06.02.2013
Stichwörter
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