Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für gewerbliche Kraftfahrer sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Nach dem Erwerb der entsprechenden Grundqualifikation sind im Abstand von jeweils fünf Jahren Weiterbildungen abzuschließen.

    Zum Nachweis der Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.

    Bis 22.05.2021 wurde die Berufskraftfahrerqualifikation durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nachgewiesen. Diese Eintragungen bleiben bis zu dem auf dem Führerschein vermerkten Ablaufdatum weiter gültig.

    Den Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) stellen Sie bitte beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b728ca1727fc29160192bba3098c30cd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
    - der Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung (im Original)
    - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
    - der gültiger EU-Kartenführerschein und
    - ggf. der bereits vorhandene Fahrerqualifizierungsnachweis vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG; Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Der Erwerb der Grundqualifikation entfällt bei einer Fahrerlaubnis, die für die Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 und für die Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erteilt wurde. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht auch in diesen Fällen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 05.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de