Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für gewerbliche Kraftfahrer sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr.
Nach dem Erwerb der entsprechenden Grundqualifikation sind im Abstand von jeweils fünf Jahren Weiterbildungen abzuschließen.
Zum Nachweis der Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.
Bis 22.05.2021 wurde die Berufskraftfahrerqualifikation durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nachgewiesen. Diese Eintragungen bleiben bis zu dem auf dem Führerschein vermerkten Ablaufdatum weiter gültig.
Den Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) stellen Sie bitte beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
- der Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung (im Original)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- der gültiger EU-Kartenführerschein und
- ggf. der bereits vorhandene Fahrerqualifizierungsnachweis vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG; Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Der Erwerb der Grundqualifikation entfällt bei einer Fahrerlaubnis, die für die Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 und für die Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erteilt wurde. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht auch in diesen Fällen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 05.05.2023
Stichwörter
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