Zoo-Genehmigung beantragen
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Gelsenkirchen
Nach den Vorgaben des § 42 Bundesnaturschutzgesetz und der EU-Zoorichtlinie bezeichnet der Ausdruck "Zoo" eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Wildtiere zur öffentlichen Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.
Nicht als Zoo gelten
- Zirkusse
- Tierhandlungen und
- Gehege zur Haltung von nicht mehr als 5 Arten Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, ode Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wildlebender Arten gehalten werden.
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Zoos bedürfen der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091694405
E-Mail: frank.schaeble@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
keine
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.
Fristen
Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten
Bearbeitungsdauer
abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft am 12.10.2020
Stichwörter
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