Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen, sobald der Sterbefall im Standesamt beurkundet wurde.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
Bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
Für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel:
- Erbschein
- Grundbuchauszug
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindesten 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
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Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 10,00 EUR.
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Informationen des Bundesministeriums des Innern zum "Personenstandsrecht" https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022
Stichwörter
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