Hausschlachtung Durchführung amtliche Fleischuntersuchung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.
Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:
- Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)
Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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