Wahlbenachrichtigung Ausstellung für Bundeswahlen

    Wahlbenachrichtigung Ausstellung für Bundeswahlen

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Sie sind verhindert und können am Wahltag nicht persönlich in Ihrem Wahllokal erscheinen? Dann geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab. 

    Zur Ausstellung Ihrer Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher, persönlicher oder elektronischer Antrag erforderlich. Sie können entweder den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder den abgedruckten QR-Code zur Antragstellung per Smartphone verwenden. Generell kann der Antrag auch formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen und muss dann folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift in Petershagen
    • Telefonnummer für Rückfragen
    • Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann auch mündlich im Wahlbüro erfolgen. Eine telefonische Beantragung hingegen ist nicht möglich!

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Dies gilt auch für Familienangehörige.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d88d2d62f7f0a47459a4476502762fec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen und Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: wahlamt@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Wahlbenachrichtigung
    • ggf. Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen eingetragen ist:

    • Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen und auf Antrag
    • In das Wählerverzeichnis wird nur eingetragen, wer am Wahltag seit einer bestimmten Zeit, welche je nach Wahl variieren kann, mit Hauptwohnung in Petershagen gemeldet ist und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt.
    • Bei Zuzug innerhalb bestimmer Fristen ist unter bestimmten Umständen nur die Eintragung auf Antrag möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

    Hinweise für Petershagen

    Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de