Denkmaleigenschaft

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    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die untere Denkmalbehörde der Stadt Paderborn informiert Denkmaleigentümer und interessierte Bürgerinnen und Bürger über alle Fragen zum Denkmalschutz, zur Denkmalpflege und zum Denkmalrecht. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen.

    Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, geben Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren ab und erteilen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

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    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanungsamt - Stadtgestaltung / Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de