Denkmaleigenschaft
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Denkmalwürdigkeit
- Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Denkmalliste
- Denkmäler werden in Denkmallisten (auch Denkmalverzeichnis oder Denkmalkataster) eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.
- Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
- Denkmalschutzgesetz des Landes NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
- Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Die unteren Denkmalbehörde betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen. Im Einzelnen ist die untere Denkmalbehörde Ansprechpartner bei:
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen,
- Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern,
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen,
- schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen und
- schriftlichen Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Spenge