Denkmaleigenschaft

    Denkmaleigenschaft

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Denkmalwürdigkeit
    • Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
    Denkmalliste
    • Denkmäler werden in Denkmallisten (auch Denkmalverzeichnis oder Denkmalkataster) eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt.
    • Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes.

    Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Denkmalberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • Denkmalschutzgesetz des Landes NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    • Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Die unteren Denkmalbehörde betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen. Im Einzelnen ist die untere Denkmalbehörde Ansprechpartner bei:

    • formloser Beantragung von Unterschutzstellungen,
    • Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern,
    • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen,
    • schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen und
    • schriftlichen Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de