Lärmschutz Überwachung

    Lärmschutz Überwachung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Werden Sie durch Betriebe oder Anlagen in Ihrer Nähe in Ihrer Lebensqualität durch

    • Geräusche oder Lärm,
    • Luftverunreinigungen oder Gerüche,
    • Erschütterungen,
    • Licht, Wärme oder anderer Strahlung

    gestört oder belästigt, stehen wir Ihnen als untere Immissionsschutzbehörde zur Seite.
     
    Wir gehen Ihrer Beschwerde oder Anfrage nach und werden, sofern es erforderlich ist, auf den Verursacher einwirken, um Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden. Zu berücksichtigen ist dabei jeweils die Charakteristik des Gebietes, in dem Sie wohnen (zum Beispiel reines Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet). Es hilft uns sehr, wenn Sie Ihre Beschwerde in unserem Formular festhalten und uns das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Post zuschicken.
     
    Als Lärm verstehen wir störende, belastende oder im schlimmsten Fall gesundheitsschädigende Geräusche, die durch ihre Lautstärke und ihre Eigenart auf die Umwelt und die Menschen einwirken. Ob Geräusche als Lärm empfunden werden hängt von mehreren Faktoren ab: zum Beispiel von der Lautstärke, der Frequenz, der Dauer, der Tageszeit oder dem persönlichen Empfinden.
     
    Wir verfügen über geeichte Schallpegelmesser, mit denen wir bei Bedarf Lärmmessungen durchführen können. Zur Beurteilung, wann Geräusche eine erhebliche Belästigung darstellen, hat der Gesetzgeber Richtwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Richtwerte für die Immissionen gewerblicher Anlagen sind zum Beispiel der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zu entnehmen.
     
    Falls die Einschränkung Ihrer Lebensqualität nicht von Betrieben oder Anlagen sondern  vom Verhalten von Personen ausgeht, ist das Ordnungsamt zuständig (beispielsweise bei nächtlichen Gartenpartys oder beim Verbrennen von Gartenabfällen). Je nach Immissionsquelle und -art sind unterschiedliche Zuständigkeiten festzustellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1c9c657ccda3b68527912d0e8ff9850

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de