Lärmschutz Überwachung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Werden Sie durch Betriebe oder Anlagen in Ihrer Nähe in Ihrer Lebensqualität durch
- Geräusche oder Lärm,
- Luftverunreinigungen oder Gerüche,
- Erschütterungen,
- Licht, Wärme oder anderer Strahlung
gestört oder belästigt, stehen wir Ihnen als untere Immissionsschutzbehörde zur Seite.
Wir gehen Ihrer Beschwerde oder Anfrage nach und werden, sofern es erforderlich ist, auf den Verursacher einwirken, um Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden. Zu berücksichtigen ist dabei jeweils die Charakteristik des Gebietes, in dem Sie wohnen (zum Beispiel reines Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet). Es hilft uns sehr, wenn Sie Ihre Beschwerde in unserem Formular festhalten und uns das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Post zuschicken.
Als Lärm verstehen wir störende, belastende oder im schlimmsten Fall gesundheitsschädigende Geräusche, die durch ihre Lautstärke und ihre Eigenart auf die Umwelt und die Menschen einwirken. Ob Geräusche als Lärm empfunden werden hängt von mehreren Faktoren ab: zum Beispiel von der Lautstärke, der Frequenz, der Dauer, der Tageszeit oder dem persönlichen Empfinden.
Wir verfügen über geeichte Schallpegelmesser, mit denen wir bei Bedarf Lärmmessungen durchführen können. Zur Beurteilung, wann Geräusche eine erhebliche Belästigung darstellen, hat der Gesetzgeber Richtwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Richtwerte für die Immissionen gewerblicher Anlagen sind zum Beispiel der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zu entnehmen.
Falls die Einschränkung Ihrer Lebensqualität nicht von Betrieben oder Anlagen sondern vom Verhalten von Personen ausgeht, ist das Ordnungsamt zuständig (beispielsweise bei nächtlichen Gartenpartys oder beim Verbrennen von Gartenabfällen). Je nach Immissionsquelle und -art sind unterschiedliche Zuständigkeiten festzustellen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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