Lärmschutz Überwachung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Immissionen sind u.a. auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Umwelteinwirkungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen können.
Der Kreis Gütersloh ist Ihr Ansprechpartner für die Belange des Immissionsschutzes im gewerblichen und industriellen Bereich sowie bei Sport- und Freizeitanlagen. Der Kreis Gütersloh ist u. a. verantwortlich für
- Genehmigungsverfahren nach Immissionsrecht, z.B. Windkraftanlagen, Tierhaltungsanlagen, Lebensmittelindustrie usw.
- Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen Bestimmungen
- Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen, die im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich verursacht werden
- Durchführung von Lärmmessungen
- Erteilung immissionsrechtlicher Sondergenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit
Bei landwirtschaftlichen Geruchsbelästigungen (z.B. durch Gülle) ist die Landwirtschaftskammer NRW; Kreisstelle Gütersloh in Warendorf, der richtige Ansprechpartner für Sie:
Telefon: 02581 / 6379 - 0, E-Mail: warendorf@lwk.nrw.de
Entstehen die schädlichen Umwelteinwirkungen im privaten Bereich, z.B. durch Elektrogeräte oder beim Grillen, ist das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde der richtige Ansprechpartner.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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