Störung der Straßenbeleuchtung

    Störung der Straßenbeleuchtung

    Hinweise für Roetgen

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Störungen in der Straßenbeleuchtung können der Westnetz online mitgeteilt werden, hierzu steht ein Kontaktformular zur Verfügung.

    Die Gemeinde ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten grundsätzlich dazu verpflichtet, den öffentlichen Verkehrsraum angemessen und ausreichend zu beleuchten.
    Der Standort einer Straßenleuchte ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. der Leuchtstärke des Leuchtkörpers, der Masthöhe, der Anzahl der Leuchten in einem gewissen Bereich, den Grundstücksgrenzen etc. Grundsätzlich haben AnwohnerInnen eine Straßenleuchte gem. § 126 Abs. 1 BauGB vor und auf dem Grundstück zu dulden.

    Straßenlaternen können unter Umständen eine geplante Einfahrt behindern oder den Zugang zum Grundstück erschweren. In einem solchen Fall ist es möglich, die störende Laterne auf Antrag und auf Kosten des betroffenen Grundstückseigentümers von der innogy versetzen zu lassen.

    Es gilt hierbei das Verursacherprinzip, d.h., wenn der Anwohner die Versetzung der Leuchte wünscht, muss er auch die Kosten für die notwendigen Arbeiten übernehmen.

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 6.65 - Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

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    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

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    Hauptstraße 55

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    Technisch geändert am 03.01.2022

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    SG 6.65 - Hochbau

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    Hauptstraße 55

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    Technisch geändert am 20.06.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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