Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

    Eine Genehmigung für den Fischfang mit elektrischem Strom beantragen

    Wer in Nordrhein-Westfalen den Fischfang mit elektrischem Strom ausführen möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.

    Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.

    Schonzeiten und Mindestmaße

    Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d79810d88cc4df32b5ba72a393ea073

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen   Fischerprüfung Online-Antrag antragstellende Person muss am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sein Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (für antragstellende Personen, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen) Ausstellung Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus Angabe über Zeitpunkt und Ort der abgelegten Fischerprüfung erforderlich Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus

    Formulare

    Für die Beantragung liegen keine einheitlichen Formulare vor. Die mit der Elektrofischerei erhobenen Fischbestandsdaten müssen mit einem Formular gemeldet werden. Die Formulare finden sich hier: https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/download

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur für folgende Zwecke erteilt werden:

    1. Wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder

    2. Fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.

    Die Genehmigung nach Nummer 1 darf nur im Benehmen mit den Fischereiberechtigten und die Genehmigung nach Nummer 2 darf nur mit Zustimmung der Fischereiberechtigten erteilt werden.

     

    Um eine Erlaubnis zur Elektrofischerei zu bekommen, benötigen Sie

     

    • die Zustimmung beziehungsweise das Einverständnis des Fischereiberechtigten,
    • den Bedienungsschein (als Nachweis über einen Lehrgang Elektrofischerei),
    • Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen

        (ausgestellt zum Beispiel vom TÜV oder durch vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) zugelassene Prüfstellen),

    • einen gültigen Fischereischein.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    §10 Landesfischereiverordnung - LFischVO
    §11 Landesfischereiverordnung - LFischVO

    Verfahrensablauf

    Unterschiedlich, je nach unterer Fischereibehörde (Kreis oder kreisfrei Stadt)

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich, je nach Prüfaufwand des Antrags

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Fischerprüfung 50,00 Euro Zweitausstellung Fischerprüfungszeugnis 35,00 Euro Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve 15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

     Mit Blick auf die Gefahren (Wasser, Strom, an der Fanganode kann eine elektrische Leistung von mehreren 100 Watt auftreten) sollte die Elektrofischerei immer mit mindestens 1 Begleitperson am Ufer durchgeführt werden, damit im Notfall unverzüglich eine Erstrettung erfolgen kann.

    Weitere Informationen

    Ggf. auf den Internetseiten der jeweiligen unteren Fischereibehörden (Kreis oder kreisfrei Stadt)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de