Eine Genehmigung für den Fischfang mit elektrischem Strom beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.
Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Für die Beantragung liegen keine einheitlichen Formulare vor. Die mit der Elektrofischerei erhobenen Fischbestandsdaten müssen mit einem Formular gemeldet werden. Die Formulare finden sich hier: https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/download
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur für folgende Zwecke erteilt werden:
1. Wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen im Rahmen der Erfassung und Bewertung von Fischbeständen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, oder
2. Fischereiliche Hegemaßnahmen einschließlich des Fangs von Laichfischen und über gesetzliche Erfordernisse hinausgehende Erhebungen zum Fischbestand.
Die Genehmigung nach Nummer 1 darf nur im Benehmen mit den Fischereiberechtigten und die Genehmigung nach Nummer 2 darf nur mit Zustimmung der Fischereiberechtigten erteilt werden.
Um eine Erlaubnis zur Elektrofischerei zu bekommen, benötigen Sie
- die Zustimmung beziehungsweise das Einverständnis des Fischereiberechtigten,
- den Bedienungsschein (als Nachweis über einen Lehrgang Elektrofischerei),
- Bescheinigungen, dass die verwendeten Elektrofischfanggeräte den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
(ausgestellt zum Beispiel vom TÜV oder durch vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) zugelassene Prüfstellen),
- einen gültigen Fischereischein.
Rechtsgrundlage(n)
§10 Landesfischereiverordnung - LFischVO
§11 Landesfischereiverordnung - LFischVO
Verfahrensablauf
Unterschiedlich, je nach unterer Fischereibehörde (Kreis oder kreisfrei Stadt)
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.10.2021