Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit

    Prostitutionstätigkeit

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Betreiber u.a. ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. In dem Betriebskonzept müssen unter anderem Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb dargelegt und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Ausstattung von Betriebsräumen eingehalten werden. Die Erlaubnis ist kostenpflichtig.

    Wer vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, muss dies bis zum 1. Oktober anzeigen und bis Ende 2017 einen Antrag auf Erlaubnis vorlegen.
    Für Neueröffnungen nach dem 1. Juli 2017 müssen Betreiberinnen und Betreiber das Gewerbe zuvor bei der zuständigen Behörde anzeigen und einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen.

    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Alle notwendigen Unterlagen entnehmen Sie dem Formular "Allgemeine Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten" weiter oben.

     

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de