Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit

    Prostitutionstätigkeit

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) reguliert u.a. die Tätigkeit gewerblicher Prostitutionsbetriebe sowie die Ausrichtung von Prostitutionsveranstaltungen, indem Erlaubnis- und Anzeigepflichten begründet und die Rahmenbedingungen der Berufsausübung geregelt werden. Bezogen auf die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Prostitutionsbetriebe besteht ergänzend zur Anzeigepflicht nach § 14 GewO nunmehr eine Erlaubnispflicht. Grundsätzlich betreibt ein Prostitutionsgewerbe, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

    • eine Prostitutionsstätte betreibt,
    • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
    • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
    • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6aa844bb71a74dd7686c28060022021d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Die beizufügenden, erforderlichen Unterlagen zur Beantragung einer Erlaubnis entnehmen Sie bitte dem Merkblatt oder dem Antrag selbst!

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Geschäftsfähigkeit des Antragstellers.  Gemäß §§ 14,15 ProstSchG muss der Antragsteller oder die als Stellvertretung oder Betriebsleitung vorgesehene Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die erforderliche Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Person ein in §15 Absatz 1  ProstSchG aufgeführtes Merkmal erfüllt. Gemäß § 16 Absatz 1 ProstSchG sind im Betriebskonzept die wesentlichen Merkmale des Betriebes eines Prostitutionsfahrzeugs und die Vorkehrungen  zur Einhaltung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz zu beschreiben. § 16 Absatz 2 ProstSchG führt die wesentlichen Aspekte auf, welche im Betriebskonzept darzulegen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    § 12 Prostituiertenschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus: Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen. Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert. Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart. Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart.  Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid. Andernfalls ergeht ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache der oder des Gewerbetreibenden erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de