Vorgesehen zum Löschen - ProstitutionstätigkeitOnline erledigen

    Prostitutionstätigkeit

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) reguliert u.a. die Tätigkeit gewerblicher Prostitutionsbetriebe sowie die Ausrichtung von Prostitutionsveranstaltungen, indem Erlaubnis- und Anzeigepflichten begründet und die Rahmenbedingungen der Berufsausübung geregelt werden. Bezogen auf die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Prostitutionsbetriebe besteht ergänzend zur Anzeigepflicht nach § 14 GewO nunmehr eine Erlaubnispflicht. Grundsätzlich betreibt ein Prostitutionsgewerbe, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

    • eine Prostitutionsstätte betreibt,
    • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
    • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
    • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6aa844bb71a74dd7686c28060022021d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Die beizufügenden, erforderlichen Unterlagen zur Beantragung einer Erlaubnis entnehmen Sie bitte dem Merkblatt oder dem Antrag selbst!

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Für die Erteilung einer Prostitutionserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 500 € - 2500,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de