Öffentliche Wasserversorgung

    Öffentliche Wasserversorgung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Trinkwasserqualität von Brunnen wird im Kreis Gütersloh durch die Abteilung Gesundheit überwacht.

    Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen zu denen sowohl private Hausbrunnen gehören, als auch Brunnen, die im Rahmen einer gewerblichen und/ oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden.

    Der Gesetzgeber hat Betreiber:innen einer Wasserversorgungsanlage, sowohl privaten Hausbrunnenbetreibern als auch Gewerbebetrieben, eine Reihe von Pflichten z.B. zu Untersuchungs-, Anzeige- und Meldepflichten auferlegt.

    • Wasserversorgungsanlagen müssen regelmäßig bakteriologisch, sensorisch und physikalisch-chemisch untersucht werden.
    • Änderungen an der Wasserversorgungsanlage selbst (z.B. Einbau einer Aufbereitungsanlage) oder Wechsel des Eigentümers etc. sind anzuzeigen.
    • Betreiber:innen von Wasserversorgungsanlagen, die z.B. Mieter versorgen, müssen einen sogenannten Maßnahmenplan (Angaben, wie im Notfall die Wasserversorgung gewährleistet wird) nach § 50 TrinkwV erstellen.

    Das Gesundheitsamt berät sowohl Betreiber:innen von Wasserversorgungsanlagen als auch anderen Bürger:innen zu sämtlichen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene.

    Zusätzlich werden durch das Gesundheitsamt regelmäßige, sowie anlassbezogene, Begehungen der Wasserversorgungsanlagen durchgeführt.

    Zuständige Mitarbeiter/innen
    Name
    Zuständigkeit
          Frau Berger Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Gütersloh, Herzebrock-Clarholz       Frau Biewald Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Rietberg, Verl       Frau Böhme-Elsner Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Versmold       Frau Brökelmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Borgholzhausen (Straßennamen: A-G), Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück       Frau Holtkamp Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Borgholzhausen (Straßennamen: H-Z), Halle, Langenberg, Steinhagen       Frau Schlautmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Schloß Holte-Stukenbrock, Werther       Frau Herrmann Beratung zu privaten Trinkwasserbrunnen: Sonderfälle       Herr Reinecke Brunnenbesichtigungen von privaten Trinkwasserbrunnen       Herr Zimmermann Brunnenbesichtigungen von privaten Trinkwasserbrunnen       Herr Nathmann Brunnenbesichtigungen von öffentlichen Gebäuden      

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.6: Hygiene, Trinkwasser und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-4000

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

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