Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Erlaubnis

    Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis benötigt jede betreibende Person, die ein Prostitutionsfahrzeug zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Bus, Campingmobil, Wohnanhänger, Boot). Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

    Die Erlaubnis ist auf maximal drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde mit Nebenbestimmungen (Auflagen) versehen werden. Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen können. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht. Auch eine Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen kann erforderlich sein.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Steinfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Str. 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02551692205

    E-Mail: bevoelkerungsschutz@kreis-steinfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Formulare

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit
      Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • persönliche Zuverlässigkeit:
      Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten, müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.
    • Prostitutionsfahrzeuge müssen verfügen über:
      • einen ausreichend großen Innenraum und
      • eine angemessene Innenausstattung und
      • eine angemessene sanitäre Ausstattung,
      • eine gültige Betriebszulassung haben sowie
      • in technisch betriebsbereitem Zustand sein.
      • Die Türen müssen jederzeit von innen zu öffnen sein und
      • über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein.
      • Daneben müssen sie nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinfurt

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Beachten Sie bitte die zweiwöchige Anzeigepflicht für den konkreten Aufstellungsort des Prostitutionsfahrzeugs.

    Fristen

    Bevor Sie den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs aufnehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

    Sofern Sie Personen beschäftigen möchten, die eine Stellvertretungsfunktion ausüben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Im Rahmen des Antragsprüfung erfolgt eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der für Stellvertretung vorgesehenen Person.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinfurt

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bestehen können. Auch kann eine Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen erforderlich sein.

    Hinzu kommt eine Anzeigepflicht von mindestens zwei Wochen vor der Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs, wenn das Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Behörde aufgestellt werden soll. Eine rechtzeitige Antragstellung für die Erlaubnis zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs ist daher erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinfurt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Steinfurt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de