Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 müssen sich alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen anmelden und beraten lassen.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie z. B. auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie z. B. freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungenerhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.
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Ansprechpartner
Kreis Heinsberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02452/ 13-0
E-Mail: info@kreis-heinsberg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
Arbeitserlaubnis (nur erforderlich für Nicht-EU-Bürger)
Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt
Lichtbild, das den Anforderungen gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Personalausweisverordnung entspricht.
Formulare
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Voraussetzungen
- Volljährigkeit
Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet. - persönliche Zuverlässigkeit:
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten, müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen. - Prostitutionsfahrzeuge müssen verfügen über:
- einen ausreichend großen Innenraum und
- eine angemessene Innenausstattung und
- eine angemessene sanitäre Ausstattung,
- eine gültige Betriebszulassung haben sowie
- in technisch betriebsbereitem Zustand sein.
- Die Türen müssen jederzeit von innen zu öffnen sein und
- über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein.
- Daneben müssen sie nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Beachten Sie bitte die zweiwöchige Anzeigepflicht für den konkreten Aufstellungsort des Prostitutionsfahrzeugs.
Fristen
Bevor Sie den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs aufnehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Sofern Sie Personen beschäftigen möchten, die eine Stellvertretungsfunktion ausüben, ist diese vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Im Rahmen des Antragsprüfung erfolgt eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der für Stellvertretung vorgesehenen Person.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
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