Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „ Notfallsanitäter “ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Das Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin “ ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer staatlichen Erlaubnis geführt werden darf. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin“ zu führen und als solche oder solcher zu arbeiten. Die Erlaubnis muss beantragt werden.
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Ansprechpartner
Gesundheitsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750
Fax: +49 5231 63011-9652
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches bestätigt, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben,
Führungszeugnis, Belegart OE. Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens scholdig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (muss nicht hochgeladen, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden),
Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert und die staatliche Prüfung bestanden haben. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform 3 Jahre, in Teilzeitform höchstens 5 Jahre.
Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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EUR 60,00
soweit eine Sprachprüfung erforderlich ist, zusätzlich EUR 80,00
Hinweis: Bei einer Ablehnung können ggf. Gebühren anfallen.
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.05.2023
Stichwörter
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