Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Notfallsanitäter/in
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Notfallsanitäter/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Notfallsanitäter/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.
Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zum 1. Januar 2014 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild geschaffen, das den bisherigen Rettungsassistenten perspektivisch als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst hat. Der Fachbereich Gesundheit ist im Kreis Borken für die Durchführung der Prüfungen nach dem NotSanG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) zuständig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises
[Vollausbildung] Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen gem. Vordruck
Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde
Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
Formulare
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Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen - Notfallsanitäter
Antrag auf Erteilung der Erlaubis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" – Vollprüfung
Ärztliche Bescheinigung - Notfallsanitäter
[WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG] Antrag auf Zulassung zur staatlichen Vollprüfung - Notfallsanitäter
[WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG] Bescheinigung über die Teilnahme an zusätzlichen Ausbildungsveranstaltungen - Notfallsanitäter
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert und die staatliche Prüfung bestanden haben. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.
Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.
Fristen
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind und keine Ausschlussgründe in Bezug auf die persönliche Eignung vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
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60,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.05.2023