Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung

    Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Notfallsanitäter/in

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Notfallsanitäter/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Notfallsanitäter/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.

    Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zum 1. Januar 2014 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild geschaffen, das den bisherigen Rettungsassistenten perspektivisch als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst hat. Der Fachbereich Gesundheit ist im Kreis Borken für die Durchführung der Prüfungen nach dem NotSanG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) zuständig.

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Borken

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Str. 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 028616815809

    Fax: 02861681821580

    E-Mail: info@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises

    • [Vollausbildung] Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen gem. Vordruck

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde

    • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

    • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert und die staatliche Prüfung bestanden haben. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.

    Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.

    Fristen

    Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind und keine Ausschlussgründe in Bezug auf die persönliche Eignung vorliegen. 

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    60,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de