Naturschutzrechtliche Genehmigung
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.
Daher sind durch das Bundesnaturschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und durch die Landschaftspläne des Kreises Viersen Teile von Natur und Landschaft besonders geschützt und bestimmte Handlungen verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen bzw. genehmigt oder Befreiungen von diesen Verboten erteilt werden.
Zudem sollen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden. Sind solche nicht vermeidbar, sind sie durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Bedarf ein Eingriff einer behördlichen Genehmigung, z. B. einer Baugenehmigung oder einer wasserrechtlichen Genehmigung, wird die Kompensation des Eingriffes in dieser Genehmigung geregelt. In anderen Fällen ist eine Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich.
Bei jedem Vorhaben ist zudem zu überprüfen, ob planungsrelevante Arten betroffen sind.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Der Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag sowie der Antrag auf Zulassung bzw. Genehmigung des Eingriffs können formlos gestellt werden.
In dem Antrag ist das beabsichtigte Vorhaben genau zu beschreiben. Nach Möglichkeit sind ein Lageplan, ein Flurkartenauszug, eine Skizze des Vorhabens bzw. Baupläne etc. beizufügen. Soweit bekannt, soll der Antrag auch Angaben über vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen bzw. eine Ausgleichsbilanzierung enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Gebühren bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung des Antrages.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
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