Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung

    Naturschutzrechtliche Genehmigung

    Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.

    Daher sind durch das Bundesnaturschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und durch die Landschaftspläne des Kreises Viersen Teile von Natur und Landschaft besonders geschützt und bestimmte Handlungen verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen bzw. genehmigt oder Befreiungen von diesen Verboten erteilt werden.

    Zudem sollen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden. Sind solche nicht vermeidbar, sind sie durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Bedarf ein Eingriff einer behördlichen Genehmigung, z. B. einer Baugenehmigung oder einer wasserrechtlichen Genehmigung, wird die Kompensation des Eingriffes in dieser Genehmigung geregelt. In anderen Fällen ist eine Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich.

    Bei jedem Vorhaben ist zudem zu überprüfen, ob planungsrelevante Arten betroffen sind. 

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Der Ausnahme- bzw. Befreiungsantrag sowie der Antrag auf Zulassung bzw. Genehmigung des Eingriffs können formlos gestellt werden.

    In dem Antrag ist das beabsichtigte Vorhaben genau zu beschreiben. Nach Möglichkeit sind ein Lageplan, ein Flurkartenauszug, eine Skizze des Vorhabens bzw. Baupläne etc. beizufügen. Soweit bekannt, soll der Antrag auch Angaben über vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen bzw. eine Ausgleichsbilanzierung enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühren bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung des Antrages.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de