Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Sachstand abfragen

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen.

    Je nach Objekt und Lage ist eines der folgenden Verfahren vorgesehen:

    • einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
    • Freistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018
    • Baugenehmigungsverfahren (Große Sonderbauten) nach § 65 BauO NRW 2018

    Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird.

    Bauberatung
    Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.
    Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54
    oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.

    Datenschutzinformationsblatt

    Online-Dienst

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    ID: L100002_7cf420a1257764feec17d39f4f4bc668

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 54 - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3054

    Fax: 02323 161233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 54 - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3054

    Fax: 02323 161233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 54/2 - Technische Abteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3039

    Fax: 02323 1233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 54/2 - Technische Abteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-3039

    Fax: 02323 1233-9285

    E-Mail: bauordnung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    BauGB, BauO NRW, BauNVO, BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Die Bauvorlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen. Der Bauherr muss nur das Antragsformblatt unterzeichnen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Art des Antrages ab.

    Mindestanforderungen:

    • Bauantrag
    • aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug
    • Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte
    • Bauzeichnungen M. 1:100
    • Baubeschreibung
    • Berechnung zur Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten
    • Statistikbogen (dieser Erhebungsbogen wird durch einen Link auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt)

    im Einzelfall:

    • gewerbliche Betriebsbeschreibung
    • landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
    • Brandschutzkonzept
    • statische Berechnung

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Unterlagen zwecks Prüfung verlangen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Klima-Check

    Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Herne (12. Dezember 2023) soll ab dem 01. Januar 2024 ein Klima-Check für private Bauvorhaben durchgeführt werden. Der Klima-Check soll im Rahmen des Bauantragsverfahrens mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Weitere Informationen und wie der Klima-Check anzuwenden ist, finden Sie hier: www.herne.de/klimacheck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de