Baugenehmigung Sachstand abfragen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen.
Je nach Objekt und Lage ist eines der folgenden Verfahren vorgesehen:
- einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
- Freistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018
- Baugenehmigungsverfahren (Große Sonderbauten) nach § 65 BauO NRW 2018
Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird.
Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54
oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Fachbereich 54 - Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-3054
Fax: 02323 161233-9285
Fachbereich 54 - Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-3054
Fax: 02323 161233-9285
Abteilung 54/2 - Technische Abteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-3039
Fax: 02323 1233-9285
Abteilung 54/2 - Technische Abteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-3039
Fax: 02323 1233-9285
erforderliche Unterlagen
- Zugangsdaten
Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.
Voraussetzungen
- Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
- Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
- Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.
Kosten
Hinweise für Herne
Die Grundgebühren für eine Baugenehmigung betragen 6 v. T. bis 13 v. T. der Rohbau- bzw. der Herstellungssumme, mindestens jedoch 50 Euro.
Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Nutzungsänderungen liegen bei 50 Euro bis 5.000 Euro, zuzüglich der jeweiligen Gebühr für eine Baugenehmigung, sofern auch genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Herne