Baugenehmigung Sachstand abfragen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen.
Je nach Objekt und Lage ist eines der folgenden Verfahren vorgesehen:
- einfaches Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
- Freistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW 2018
- Baugenehmigungsverfahren (Große Sonderbauten) nach § 65 BauO NRW 2018
Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird.
Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54
oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Zugangsdaten
Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.
Voraussetzungen
- Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
- Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
- Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
BauGB, BauO NRW, BauNVO, BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften
Verfahrensablauf
Hinweise für Herne
Die Bauvorlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen. Der Bauherr muss nur das Antragsformblatt unterzeichnen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Art des Antrages ab.
Mindestanforderungen:
- Bauantrag
- aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug
- Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte
- Bauzeichnungen M. 1:100
- Baubeschreibung
- Berechnung zur Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten
- Statistikbogen (dieser Erhebungsbogen wird durch einen Link auf der Homepage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt)
im Einzelfall:
- gewerbliche Betriebsbeschreibung
- landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
- Brandschutzkonzept
- statische Berechnung
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Unterlagen zwecks Prüfung verlangen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Klima-Check
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Herne (12. Dezember 2023) soll ab dem 01. Januar 2024 ein Klima-Check für private Bauvorhaben durchgeführt werden. Der Klima-Check soll im Rahmen des Bauantragsverfahrens mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Weitere Informationen und wie der Klima-Check anzuwenden ist, finden Sie hier: www.herne.de/klimacheck
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Herne