Baugenehmigung Sachstand abfragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Erhebungsbogen Baustatistik:
Sie haben eine Baugenehmigung erhalten und wollen nun bauen? Um das Baugeschehen in der Bundesrepublik zu erfassen und zu dokumentieren müssen Sie als Bauherrschaft für das Bundesamt für Statistik einen Fragebogen ausfüllen. Passende Vordrucke wurden bisher in Papierform von uns bereitgestellt, nun kann der Erhebungsbogen aber auch online ausgefüllt werden.
Finden Sie hier mehr Informationen und lassen Sie sich durch das Formular führen.
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05221 189-360
E-Mail: bauaufsicht@herford.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Ein vollständig ausgefüllter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen/Nachweisen ist eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Baugenehmigungsverfahren.
Erst wenn der Bauantrag vollständig bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, kann die Bearbeitung sowie die Fachbehördenbeteiligung erfolgen.
Geben Sie bitte im Antragsformular einen Kontakt vollständig und gut lesbar an. So können wir Fragen zeitsparend über folgende Verbindungen klären:
- Telefonnummer
- Faxnummer
- Mobilfunknummer
- E-Mail-Adresse
Voraussetzungen
- Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
- Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
- Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Bitte bedenken Sie, dass Sie unter Umständen auch ältere Versionen der Baunutzungsverordnung und der Bauordnung zu Rate ziehen müssen, wenn Sie in Ihrem Bauvorhaben mit einem Bebauungsplan konfrontiert sind. Hier ist die Rechtsauslegung statisch, das heißt, diejenigen Gesetzestexte gelten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan, die bei der Aufstellung aktuell waren.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Herford