Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Sachstand abfragen

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

     
    Baugenehmigungen

    Bauanträge oder Bauvoranfragen zu genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sowie Abbruchanzeigen richten Sie bitte an folgende zuständige Baugenehmigungsbehörde:

    Kreis Coesfeld
    Abteilung 63 - Bauen und Wohnen
    48651 Coesfeld

    Gern beraten wir Sie in bauplanungsrechtlichen Fragen vorab und unterstützen Sie im Antragsverfahren.
    Informationen über einzureichende Unterlagen, Formulare, Gebühren etc. finden Sie hier.

     

    Genehmigungsfreistellung

    Innerhalb von rechtsgültigen Bebauungsplänen und unter der Maßgabe, dass die Vorhaben keiner Befreiung, Ausnahme oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist, können folgende Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW eingereicht werden:
    -    Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3
    -    Sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2
    -    Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Gebäude

    Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Lüdinghausen begonnen werden.

    Die Freistellungsanzeige reichen Sie bitte in einfacher schriftlicher Ausführung bei der Stadt Lüdinghausen, FB 3 Planen und Bauen, sowie als digitale Fassung (max. 20 MB) per Mail an genehmigungsfreistellung@stadt-luedinghausen.de ein.
    Das Antragsformular finden Sie hier.

     

    Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen

    Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Sinne des § 62 BauO NRW können Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB sowie zu Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW bei der Stadt Lüdinghausen schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag sind ein Lageplan sowie die erforderlichen Prüfvorlagen (Ansichten, Schnitte, Berechnungen etc.) beizufügen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1a324ed735963df5844b704e40f829c6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Planung / Denkmalangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3: Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de