Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG

    Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG

    Hinweise für Emsdetten

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Am 01.01.2005 wurde das Bundesverwaltungsamt zuständig für die Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG für alle Personen, bei denen die Registrierung und Verteilung nach diesem Datum erfolgt ist. Für Fälle vor diesem Datum blieben die ausstellenden Behörden, in NRW also die Städte und Gemeinden zuständig.

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 11.07.2009 wurde die Sonderzuständigkeit für diese Altfälle aufgehoben. Das Bundesverwaltungsamt ist nunmehr auch für diese Fälle zuständig. Hierdurch werden die Kommunen davon entbunden, "für die Abwicklung dieser Restfälle die entsprechenden Verwaltungsstrukturen und vetriebenenrechtliches Fachwissen vorzuhalten" (amtl. Gesetzesbegründung).

    Zuständig ist das:
    Bundesverwaltungsamt
    Außenstelle Friedland
    Heimkehrerstraße 16
    37133 Friedland
    Telefon: 022899-358-0

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales (Team 500)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de