Ehrenamtliches Richteramt übernehmen Bestellung beim Verwaltungsgericht

    Ehrenamtliches Richteramt beim Verwaltungsgericht übernehmen

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.

    Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.

    Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Strafkammern tätig.

    Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    • deutsche Staatsbürgerschaft
    • Befähigung zur deutschen Sprache
    • Vollendung des 25. Lebensjahrs
    • Alter maximal 70. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode
    • Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde
    • Gesundheitliche Eignung
    • Befähigung zum Bekleiden eines öffentlichen Amtes
    • Kein laufendes Ermittlungsverfahren
    • Kein Vorliegen eines rechtskräftiges Urteil zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat innerhalb der letzten 10 Jahren
    • Kein hauptamtliche*r oder inoffizielle*r Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR
    • Keine Ausübung eines Berufs in den Berufsgruppen
      • Berufsrichterinnen oder Berufsrichter
      • Staatsanwältinnen oder Staatsanwalt
      • Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwalt
      • Notarinnen oder Notar
      • Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte und Pfarrerinnen oder Pfarrer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de