abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz
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Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Vergabe von Identifikationsnummern für Abfallbeteiligte (Erzeuger, Beförderer, Sammler, Händler, Makler). Entgegennahme und Bearbeitung von Abfallsammelanzeigen nach §§ 18,53,54 Kreislaufwirtschaftsgesetz
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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