Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Anmeldung
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelstein, Perlen und Schmuck und
- Altmetallen,
- auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungs-werkzeuge.
Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Gaststätten, Makler, Finanzberater, Versicherungsmakler).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
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Für die Gewerbeanmeldung nutzen Sie bitte bevorzugt den An- und Abmeldeservice im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Alternativ ist die Abmeldung direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Bei jedem der nachfolgend genanten Vorgänge ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.
Steuerliche Erfassung von Gewerbetreibenden
Seit dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. In der Rubrik "Weitere Informationen" finden Sie den Link zur ELSTER-Homepage der Finanzverwaltungen. Zu dem Vordruck gelangen Sie, wenn Sie in dem Suchfeld den Begriff "Fragebogen" eingeben.
Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.
Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld, Tel.:0521-56080.
Gewerbesperrvermerk für Ausländer
Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an das Ausländeramt des Kreises Minden-Lübbecke.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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