Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe AnmeldungOnline erledigen

    Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe Anmeldung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Erlaubnis zum dauerhaften Alkoholausschank
    Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft/Speisewirtschaft) und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

    Erlaubnisfreier Betrieb
    Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig.

    Erlaubnispflichtiger Betrieb
    Sollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde  erforderlich.

    Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.

    Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.

    Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.

    Vorläufige Erlaubnis
    Wird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden.

    Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1cd3dd728bef355c1b57b1fbb6ca5a53

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- & Verwaltungsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
    • Vorabentrichtung der Gebühr für die Erlaubnis
    • ggf. Brandschaubericht
    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis - Ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme EU-Angehörige) benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person muss die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigen.
    • Grundrissplan in 2-facher Ausfertigung mit Flächenberechnung
    • Pachtvertrag
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Ortes
    • Führungszeugnis (Belegart 0) 
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
    • Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
    • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Wird die Gaststättenerlaubnis für eine juristische Person beantragt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Fristen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Kosten

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Die Verwaltungsgebühr wird aufgrund der Verwaltungsgebührenordnung NRW anhand des Verwaltungsaufwands ermittelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de