Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Lippstadt

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeit eines Personalausweises kann nicht verlängert werden! Wenn der Personalausweis nach zehn Jahren abläuft, muss ein neuer beantragt werden. Bei Personen unter 24 Jahren ist dies nach sechs Jahren der Fall. Sollten Sie glaubhaft einen Notfall nachweisen können, kann zusammen mit der Beantragung eines Personalausweises sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden.Bitte buchen Sie einen Termin!

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    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen

    Adresse

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    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

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    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    persönliches Erscheinen bei der Antragstellungein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) , etwa 35 mm breit und 45 mm hoch, mit hellem Hintergrundden alten Personalausweis oder Ihren Reisepass bzw. den KinderreisepassGeburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kannbei Spätaussiedlern ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorzulegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wirddie Speicherung der Fingerabdrücke ist seit dem 01.08.2021 verpflichtendSollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist im Download-Verfahren abrufbar und kann bei der Abholung des Personalausweises nachgereicht werden. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird. Nach dem Personalausweisgesetz besteht die Personalausweispflicht erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres.Die Liste der o. a. notwendigen Unterlagen finden Sie auch als "Hinweisblatt zur Beantragung neuer Personalausweise" im Downloadbereich dieser Seite.

    Formulare

    Hinweise für Lippstadt

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippstadt

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippstadt

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.

    Fristen

    Hinweise für Lippstadt

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippstadt

    Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Die Stadt Lippstadt hat auf die Bearbeitungszeit keinen Einfluss.Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.Nach Erhalt des sogenannten "PIN-Briefes", der Ihnen von der Bundesdruckerei in Berlin zugeschickt wird, kann der fertiggestellte Personalausweis abgeholt werden. Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Personalausweises beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Ausweis vorlegt.

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Ausstellung Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres)22,80 EuroNeuausstellung Personalausweis ( ab 24 Jahren) 37,00 EuroAusstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 EuroGebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.Eine zusätzliche Gebühr von 13 Euro wird erhoben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Personaußerhalb der behördlichen Dienstzeit odervon einer nicht zuständigen Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippstadt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Ausweis / Pass - Einverständniserklärung Ausweisdokumente Erklärung zum Sorgerecht Hinweise zum Personalausweis Ausweis / Pass - Verlustanzeige Reisedokumente, Pass, AusweisAusweis / Pass - Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger UnterlagenStatusabfrage Reisepass / Personalausweis Informationen vom Bundesministerium des Inneren zum neuen Personalausweis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de