Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Hinweise für Lage
Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Deutsche Staatsbürger:innen ab dem 16. Lebensjahr müssen sich jederzeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten.
Dann muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift).
Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich ist, können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Ausweis kann jedoch durch den/die Antragsteller:in oder eine/n Bevollmächtigte/n abgeholt werden.
Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
Alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgerservice der Stadt Lage beantragen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
im Format 35 mal 45 Millimeter mit einem hellen Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre! - Ihren alten Personalausweis - ersatzweise (falls der Personalausweis nicht auffindbar ist) Ihren Reisepass
- bei der Erstausstellung eines Personalausweises: den Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass
- bei einer erstmaligen Ausstellung in Lage: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten
Formulare
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Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
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Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
Fristen
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Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 37,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 Euro Zusatzgebühr (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
Weitere Gebührenregelungen:
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, ändern der PIN im Bürgerservice, ändern der Anschrift bei Umzügen, Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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