Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das sind in Königswinter die Bürgebüros - bPunkt Oberpleis und bPunkt Altstadt.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Ihr Personalausweis verfügt über digitale Funktionen, die Sie im bPunkt freischalten lassen können. Auf diese Weise können Sie Sich online digital ausweisen oder Dokumente online digital signieren und rechtssichere Verträge schließen. Eine Freischaltung ist bei neueren Personalausweisen nicht mehr nötig.

    Verlustmeldung

    Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden sein, sollten Sie ihn unverzüglich unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. (Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).Ebenso müssen Sie den Verlust dem bPunkt melden, um einem Identitätsdiebstahl vorzubeugen!

    Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief zugeschickt wurde. Nach Sperrung des bisherigen Personalausweises können Sie umgehend einen neuen Personalausweis beantragen.

    Sie müssen dem bPunkt unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_35b3969bd044f09e8a3df36316c84dae

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice bpunkt Königswinter-Altstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-389

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice bpunkt Königswinter-Oberpleis

    Adresse

    Hausanschrift

    Dollendorfer Straße 39

    53639 Königswinter-Oberpleis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-279

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    • Nachweise über die Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
    • Biometrisches Passbild
    • ggf. alter Personalausweis
    • ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
    • ggf. weitere Dokumente auf Anforderung

    Formulare

    Forms available: No

    Written form required: Yes

    Informal application possible: Yes

    Personal appearance required: Yes

    Online services available: No

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Königswinter

    Verfahrensablauf

    You must apply for an ID card in person at the Citizens' Registration Office. If you do not apply for your ID card at your main place of residence, you will need an important reason and a surcharge will be added to the fee. If you contact your chosen Citizens' Registration Office in advance, you can find out whether and to what extent the Citizens' Registration Office will accept your reason.

    • You can make an appointment online, by e-mail or by telephone at many citizens' registration offices. You can find out what options your Citizens' Registration Office offers on its website, for example.
    • When you apply, your Citizens' Registration Office will inform you when you can collect your ID card.
    • Your ID card is produced centrally by Bundesdruckerei GmbH.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Königswinter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de