Personalausweis beantragen
Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist bei der Stadt Viersen das Service-Center im Stadthaus.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Forms available: No
Written form required: Yes
Informal application possible: Yes
Personal appearance required: Yes
Online services available: No
Voraussetzungen
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Service-Center der Stadt Viersen (Wohnsitz), bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.
- Sie können Ihren Personalausweis bei der Meldebehörde der Stadt Viersen abholen. Auch für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Ausstellung einer Vollmacht finden Sie hier: Onlineformular - Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises - online ausfüllen und drucken
- Ob Ihr neuer Personalausweis bereits geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie hier: Statusabfrage online abfragen. Die Personalausweisnummer wird Ihnen bei der Antragstellung schriftlich mitgeteilt.
Fristen
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Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 37,00€
- antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80€
- für den vorläufigen Personalausweis: 10,00€
- Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00€
- Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00€
- Lichtbild über Speed-Capture Station: 7,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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